Meldebescheinigungen von anderen (Online-) Anbietern

17. Dezember 2024: Wir warnen ausdrücklich vor der Nutzung von Drittanbieter-Seiten für die Online-Beantragung von Meldebescheinigungen! Es können hierdurch für Sie unnötige Mehrkosten und ein Zeitverzug entstehen. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich den auf dieser Seite verlinkten Online-Dienst.
Aufgepasst!

In manchen Gemeinden mehren sich Rückfragen zu online beantragten Meldebescheinigungen. Deshalb bittet Ihre Gemeindeverwaltung zu beachten, dass die im Internet bereitgestellten Bürgerservice-Angebote nicht von der Gemeinde oder einer anderen öffentlichen Stelle zur Verfügung gestellt werden.

Anträge, die etwa über das Online-Portal „meldebescheinigung.eu“ in der Verwaltung eingehen, können von den Mitarbeiter/-innen im Einwohnermeldeamt nicht bearbeitet werden. Auch ist die Seriosität der Online-Anbieter zu hinterfragen. So werben diese unter anderem damit, Bescheinigungen in kürzester Zeit bequem von zu Hause beantragen zu können. Für die Nutzer/-innen ist auf den ersten Blick jedoch nicht ersichtlich, dass durch die Nutzung des Online-Dienstes zusätzliche Kosten entstehen. Neben der Gebühr, die das Einwohnermeldeamt für die Ausstellung einer Meldebescheinigung erhebt (5 Euro), kostet der Service für den Online-Antrag für eine Einfache Meldebescheinigung 17,90 Euro und für den Online-Antrag für eine Erweiterte Meldebescheinigung 22,90 Euro.


Achtung!

Wir warnen ausdrücklich vor der Nutzung von Drittanbieter-Seiten für die Online-Beantragung von Meldebescheinigungen!
Es können hierdurch für Sie unnötige Mehrkosten und ein Zeitverzug entstehen.

Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich den auf dieser Seite verlinkten Online-Dienst
Nur so kann gewährleistet werden, dass die gewünschte Meldebescheinigung auch tatsächlich ausgestellt werden kann.