Bekanntmachung | Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Jahr 2024

29. Dezember 2023: Für alle Steuerschuldner, die im Jahr 2024 die Grundsteuer in der gleichen Höhe wie 2023 zu entrichten haben, setzt die Gemeinde die Steuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes durch diese Bekanntmachung fest. Die Grundsteuer wird mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 bzw. am 01.07.2024 für Jahreszahler.