Bekanntmachung | Trauerfeiern

22. Juni 2020: Das Hygieneschutzkonzept für die Benutzung der Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen.

Für Trauerfeiern gilt Folgendes:

  • Die Teilnehmerzahl für Trauerfeiern in der Aussegnungshalle beträgt exklusive der Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Geistlichen oder eines Vertreters der Glaubensgemeinschaft maximal 16 Personen
     
  • Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind nur zulässig, wenn die Türen geöffnet sind und sichergestellt ist, dass der Abstand zwischen den teilnehmenden Personen mindestens 2 Meter beträgt. Alle Anwesenden müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. 
     
  • Für Trauerfeiern im Freien ist die Teilnehmerzahl auf maximal 100 Personen begrenzt. 
     
  • Im Freien wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Die teilnehmenden Personen müssen einen Abstand von 1,5 Meter zueinander einhalten. 


Grundsätzlich gilt:
 

  • Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig. 
     
  • Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren. 
     
  • Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind zulässig, sofern vor Nutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person eine Desinfektion (Wischdesinfektion) durchgeführt wird.

Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Urnenbestattungen.
 

Nähere Informationen zum Hygieneschutzkonzept für die Benutzung der Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Emmering finden Sie auch hier.