Bekanntmachung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1345 „Amperpark — Wohnbebauung" 3. Öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Mit Beschluss vom 23. Mai 2023 wurden die im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Amperpark-Wohnbebauung" eingegangenen Stellungnahmen
abgewogen und die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde im Rahmen der artenschutzrechtlichen Untersuchung eine CEF-Maßnahme für Gebäudebrüter festgelegt und durchgeführt. Die CEF2 Maßnahmen wurden in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen.
Der Artenschutzbeitrag, die Altenlastenuntersuchung, das Bodengutachten und die faunistische Habitatanalyse sowie die verkehrliche Stellungnahme werden nicht eingestellt, können jedoch per Mail zugesandt werden. Anfragen richten Sie bitte an kaergel@emmering.de.
Die Bekanntmachung finden Sie hier.